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ausschreibende Unternehmen
persofaktum ist für Auftraggeber kostenlos.
Voraussetzung für die Nutzung ist ein tatsächlich zu vergebender Auftrag. Die Plattform darf nicht zu Benchmark-Zwecken genutzt werden.
HR Dienstleister
Die Anmeldung bei persofaktum ist kostenlos.
Fordert ein Auftraggeber aufgrund eines eingestellten Gebotes die Kontaktdaten an, wird dem Dienstleister eine Kontaktfreischaltungsgebühr in Höhe von 125 Euro berechnet. Der Dienstleister erhält ebenfalls die Kontaktdaten des potentiellen Auftraggebers.
Erhält ein Dienstleister, dessen Kontaktdaten ein Ausschreibender aufgrund eines eingestellten Gebotes des Dienstleisters angefordert hat, innerhalb von 36 Monaten ab Kontaktfreischaltung von dem Ausschreibenden einen Auftrag, beträgt die Vergütung für den Dienstleister neben der Kontaktfreischaltungsgebühr 15% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Ausschreibendem und Dienstleister (nachstehend der „Vergütungsanspruch“). Notwendige Reisekosten des Dienstleisters, die nicht vom Ausschreibenden übernommen werden, können bei Vorlage entsprechender Belege, maximal in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Ausschreibenden und Dienstleister, für die Berechnung des Vergütungsanspruchs von persofaktum abgezogen werden (nachstehend die „Nettovergütung“). Der Vergütungsanspruch entsteht also auch bei wiederholten, zusätzlichen und neuen Verträgen zwischen Dienstleister und Ausschreibenden für einen Zeitraum von 36 Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt von der Kontaktfreischaltung. Entscheidend für den Vergütungsanspruch ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der (spätere) Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung durch den Dienstleister. Auch Leistungen/Aufträge, die unter einem Rahmenvertrag erbracht werden, sind provisionspflichtig, wenn der Rahmenvertrag innerhalb des 36-Monats-Zeitraumes seit Kontaktfreischaltung geschlossen wird.
Der Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn der Dienstleister über mit ihm selbst verbundene Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) oder mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) des Ausschreibenden kontrahiert. Dies gilt ebenso für Subunternehmen, Kooperationspartner, Angehörige oder gleich gelagerte Gruppen. Jegliche Umgehungskonstellationen lassen den Vergütungsanspruch nicht entfallen.
Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss des jeweiligen Vertrags bzw. der jeweiligen Beauftragung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
Basis der Zusammenarbeit sind die AGB.